Steuern und Gebühren beim Kauf einer Auslandsimmobilie in Spanien
Die Daten und die Tendenz aus dem Jahr 2014 zeigen deutlich, dass sich der südspanische Markt signifikant erholt hat und die Anzahl der ausländischen Käufer, die eine Immobilie erworben haben ständig und stabil zunimmt. Die Immobilienkäufe von Ausländern stellen im dritten Quartal von 2014 beeindruckende 1,28% des gesamten Immobilienkauf- und Verkaufwertes ganz Spaniens. Sich im spanischen Immobilienrecht auszukennen spielt hierbei eine entscheidende Rolle, sodass dem Käufer einer Immobilie unerwünschte Überraschungen erspart bleiben. Beim Kauf einer Immobilie in Spanien muss nicht nur der Verkaufpreis bezahlt (und beachtet) werden, sondern auch die dazu gehörenden Nebenkosten, Steuern und Gebühren.
Belastende Steuern beim Kauf einer Immobilie
Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Steuern, die man beim Kauf einer Immobilien in Spanien zahlen muss und, die jeweils von der Art der Immobilie abhängig sind: einmal beim Kauf eines Neubaus und einmal beim Kauf von Secondhand-Immobilien.
Steuern beim Kauf eines Neubaus in Spanien
Bei der Erstübertragung eines neuen Immobilienobjektes zahlt der Käufer 10% IVA (Mehrwertsteuer). Als Beispiel: beim Kauf von einem Appartement mit einem Kaufpreis von 250.000 Euro, musst der Käufer 25.000 an MwSt. zahlen.
Steuern beim Kauf von Secondhand-Immobilienin Spanien
Beim Kauf von gebrauchten Immobilien fällt der Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP) (dies entspricht der deutschen Grunderwerbsteuer) an. Diese Grunderwerbsteuer ist je nach Comunidad Autónoma (Bundesland in Spanien) unterschiedlich und reicht von 5 bis 10% des Kaufpreises. Nur wenn diese bezahlt wurde, wird der Eintrag ins Grundbuch vom Grundbuchamt vorgenommen. Die Grunderwerbsteuer wird vom Kaufpreis berechnet, der in der notariellen Urkunde genannt wird. In Andalusien gelten die folgenden Grunderwerbssteuern:
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Immobilien bis 400.00 euro - 8% des Kaufpreises
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Immobilien von 400.00 bis 700.000 Euro - 9% des Kaufpreises
- Immobilien ab 700.00 euro - 10% des Kaufpreises
Es besteht dennoch die Möglichkeit, dass das Finanzamt eine erhöhte Zahlung verlangt, wenn es den Kaufpreisbetrag für zu niedrig empfindet. Das Finanzamt von jedem Comunidad Autónoma (Bundesland) Spaniens verfügt über eine Mindestwertpreisliste, die als Basis und Referenz genommen wird, um die Mindestgrunderwerbsteuer zu kalkulieren, die der Käufer einer Immobilien zahlen muss.
In diesem Fall ist eine professionelle und erfahrene rechtliche Beratung sehr wichtig und extrem empfehlenswert, denn es könnte vorkommen, dass ein Käufer das Doppelte an Steuern bezahlen muss. Als Beispiel: für den Kauf einer “gebrauchten” Villa in Andalusien, wenn der Kauf abgeschlossen worden ist und der Käufer 8% des Kaufpreises stets bezahlt hat, kann das Finanzamt eine Grunderwerbsteuer-Nachzahlung verlangen. Diese Nachzahlung beträgt die entsprechende Prozentdifferenz (8, 9, oder 10%) zwischen dem vom Finanzamt kalkulierten Mindestwert der Immobilie und dem bezahlten Kaufpreis. Dazu fallen noch ggf. Nachzahlungsgebühren an.
Beim Kauf einer Villa in Andalusien mit einem Kaufpreis von 200.000 Euro, fallen 16.000 Euro als Grunderwerbsteuer an. Wenn das Finanzamt aber nach der Mindestwertpreisliste einen Mindestwert von 350.000 Euro und eine eigentlichen Grunderwerbsteuer von 28.000 Euro kalkuliert, wird eine Nachzahlung in Höhe von 12.000 Euro + MwSt. verlangt.
IAJD oder Dokumentensteuer und andere Rechtskosten
Sowohl beim Kauf eines Neubaus als auch beim Kauf einer Secondhand-Immobilie fällt die IAJD (Impuesto de Actos Jurídicos y Documentados - Dokumentsteuer) an, wenn der Kauf durch eine Hypothek abgeschlossen wird. Diese Steuer beträgt ca. 1% des Kaufpreises. Zusätzlich können 2 bis 4% für andere Rechtskosten anfallen, wie z.B. für einen Anwalt oder Notar, für das Grundbuch, Wasser- und Stromanschlussgebühren und falls erforderlich, Gebühren für die Aufnahme der Hypothek.
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Dewey Magby (Montag, 06 Februar 2017 00:32)
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Gustav Sucher (Donnerstag, 04 Oktober 2018 12:32)
Sind die 400.00 nur 400 Euro oder sind damit 400 000 Euro gemeint? Gibt es einen Unterschied in der Währung? Die Steuererhebungen sind manchmal schon eine Last. Da hat man fleißig etwas erarbeitet und muss es wieder an das Finanzamt abdrücken. Danke für den guten Beitrag! https://www.rechtunger.at/rechtanwalt/immobilien--und-vertragsrecht