Spanien: die Goldene Visa

Der Weg in die EU für Nicht-EU-Investoren

ATRA LuxusImmobilien. Die Goldene Visa in Spanien
ATRA LuxusImmobilien. Die Goldene Visa in Spanien

Das Abgeordnetenhaus Spaniens verabschiedete schon 2013 das neue Gesetz bezüglich der Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Investoren. So wird die Aufenthaltsgenehmigung beim Kauf von Immobilien in Spanien mit einem Wert (Kaufpreis) von mindestens 500.000 € wesentlich erleichtert und auch schneller ausgestellt. Diese Maßnahme soll helfen ausländische Investitionen in Spanien zu fördern und wird "Goldene Visa" genannt.


Die so gennante “Goldene Visa” ist im Jahr 2014 schon in Kraft getreten und solle eine große erwartete Anzahl von Investoren, vor allem aus Asien, Russland und dem Nahen Osten anziehen (wie bereits in Portugal und Zypern zu sehen ist).

Nicht-EU-Bürger, die eine Investition in eine Gewerbefläche, in ein Haus oder in ein Grundstück von mindestens 500.000 EUR vornehmen, dürfen nach dem neuen Gesetz in Spanien leben. Des weiteren sind diese Investoren bzw.
Besitzer der Goldenen Visa dazu befugt, innerhalb der 26 Länder des Schengen-Raums ohne Beschänkungen frei zu reisen.

Der Schengen-Raum



ATRA LuxusImmobilien. Schengen-Raum
ATRA LuxusImmobilien. Schengen-Raum
   Schengen Länder (EU Mitglieder, die das Schengener Abkommen umgesetzt haben).
 
   Angeschlossene Schengen Mitglieder (Nicht-EU-Mitgliedsländer, die das Schengener Abkommen umgesetzt haben).
 
   EU-Mitgliedsländer, die demnächst das Schengener Abkommen umsetzen werden
 
   EU-Mitgliedsländer außerhalb dem Schengen-Raum

ATRA LuxusImmobilien verfügt nicht nur über qualifizierte Berater, die Ihnen bei der Wahl Ihrer Immobilie in Spanien behilflich sind, sondern auch über profesionelle vertrauliche Kontakte vor Ort, die Ihnen Rechtsbeistand anzubieten. Kontaktieren Sie uns bezüglich der Goldenen Visa in Spanien!

 

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